12.08.2025
Erbrechtliche Nachfolge
Bei schwerer Erkrankung alter Mandanten oder von deren Freunden wird sich die Beratung des Anwalts über das
Rechtliche hinaus erweitern. Der Mandant fragt sich oft, ob er alles richtig gemacht hat, früher
im Leben und dann besonders bei der Vorsorge für den Todesfall; er ist zum Beipiel gerührt über die
Pflege seiner Frau oder betroffen, dass ihr Lebensalltag unverändert und durch seine Krankheit ungestört weiterläuft;
er erwägt daher Korrekturen des
Testaments
zu Lasten oder zu Gunsten der Erben.
Der Erblasser sorgt sich um das Schicksal eines grundsätzlich unmündigen Kindes, ist enttäuscht, dass sich ein
anderes wegen beruflichen Engagements nicht zu einem Termin bei ihm einfindet;
er muss seinen letzten Willen deswegen ändern. Hier hilft auch ein Blick auf eine unentgeltliche Zuwendung einer
Freundin, von der er sich nach der Heirat getrennt hat, ohne Großzügigkeit, ohne Nachlassregelung. Erst im letzten
Augenblick muss dies nachgeholt werden; und der
Fachanwalt für Erbrecht
soll das bewirken, und dabei auch Regelungen, Erbmasse und Geld übermitteln.
Auch in dem Fall, dass einem unehelichen Kind nur ein Vermächtnis in Höhe seines Pflichtteils ausgesetzt wurde, kann
etwas Zusätzliches getan werden. In diesem Fall ist dem Anwalt eine Vollmacht zu erteilen,
die dieser verwenden und dem Erben aushändigen soll.
Erbrecht und Erbschaftssteuer
Der Anwalt hat auch steuerliche Aspekte zu berücksichtigen, und kann die
Vollmacht des Erblassers
direkt an den Erben übermitteln. Dem Erblasser wird dabei bewusst, dass er eine gemeinnützige Einrichtung errichten
oder Spenden verteilen will. Die gesetzlichen Erben versuchen, dies zu verhindern, der Anwalt soll dann im Interesse
des Erblassers Einfluss nehmen.
Die Einschaltung eines Anwalts, der dem Mandanten durch Testamentsberatung oder anderes nahe steht, ist in solchen
Fällen notwendig und sinnvoll. Der Anwalt gerät hier in die Verantwortung, sowohl in rechtlicher als auch in
tatsächlicher Hinsicht: Er muss abwägen, ob der Mandant noch testierfähig ist, muss sich bejahendenfalls einen
eigenen Eindruck verschaffen, aber dabei die Regelungen des Erbrechts beachten.