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Immobilienkauf
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12.08.2025

Die Aufgabe des Rechtsanwalts beim Immobilienkauf

Die rechtlichen Grundsätze des Sachenrechts gelten in gleicher Weise auch für das Immobilienrecht, obwohl es einige Besonderheiten gibt.
Der Käufer eines Grundstücks reagiert anders, er sieht zum Beispiel, dass er mit dem Mittel der Offenheit und Gradlinigkeit, dem er im Umgang mit seinen Geschäftspartnern üblicherweise folgt, eine schwierige Situation oft nicht zufriedenstellend lösen kann. Er geht zu einem Anwalt nicht nur, weil er Information über die Rechtslage einholen will. Er erhofft vielmehr, dass dieser auf Grund seiner Erfahrung die Argumentationslinien kennt, die dem menschlichen Wesen Rechnung tragen, und die die Reaktion der Gegenseite von vornherein einkalkulieren.
Der Anwalt soll sagen, was richtig und nützlich ist, und er soll verschweigen, was besser nicht gesagt wird. Er soll, was er selbst nicht kann und auch nicht will, die Verkaufsverhandlungen mit dem Immobilienkäufer für ihn führen. Und er soll das tun, was beim Immobilienkauf, und insbesondere beim Kauf eines ganzen Anwesens, üblich ist: Er soll taktisch vorgehen.
Der Rechtsanwalt handelt dementsprechend im Bereich des Immobilienrechts in einer Weise, die im privaten Handeln als unüblich angesehen werden würde. Im privaten und geschäftlichen Bereich ist der Immobilienkäufer oft sachkundiger als ein privater Käufer, der gekaufte Dinge sofort bezahlt. Er weiß, dass von ihm fristgerechte Zahlung erwartet wird, und er strebt danach, dem nachzukommen. Ist er in einen Dissens zwischen Verkäufer und Käufer geraten, der einen privaten oder auch einen beruflichen Hintergrund haben kann, dann weiß er, dass er selbst eben doch zu wenig sachkundig ist, um ihn zügig bewältigen zu können.
Also beauftragt er - jedenfalls wenn es sich nicht um ein sehr einfaches Kaufgeschäft handelt - einen Fachanwalt für Immobilienrecht, und er erwartet von diesem, dass der alles erledigt, was im Rahmen des Erwerbs oder der Veräußerung der Immobilie erforderlich ist.

Prozesse um Immobilien

Anwälte vermeiden es, Prozesse zu führen, wenn sich eine Angelegenheit mit den Hypothekengläubigern oder anderen Darlehensgebern beim Verhandeln des Kaufpreises oder bei der Aushandlung eines Vergleichs wesentlich schneller und einfacher erledigen läßt. Der Anwalt ist in dieser Hinsicht ein taktisch vorgehender Verhandler.
Das zeigt, dass Grundstücksgeschäfte Varianten aufweisen, die von einem Rechtsanwalt relativ leicht überblickt werden können. Denn er orientiert sich vornehmlich an der Ermittlung eines angemessenen Kaufpreises und der Analyse der Bestimmungen des Grundstückskaufvertrags, unbeeinflusst von emotionalen Erwägungen, also rein auf Basis des Rechts und der Sinnhaftigkeit.
Nach diesen Leitprinzipien handelt der auf Immobilienrecht spezialisierte Anwalt; gegen sie darf nicht verstoßen werden, und es müssen auch die Erwartungen beider Parteien des Kaufvertrags bei Immobilien und Grundstücken aller Art berücksichtigt werden. Der Anwalt kennt die Einzelheiten der gesetzlichen Vorschriften, und er kann in den Verhandlungen zwischen Kaufer und Verkäufer die entscheidenden Fragen in den Vordergrund rücken.
Auf diese Weise entstehen von vornherein wesentlich weniger Abweichungen oder gar Spannungen hinsichtlich der Erwartungen der einen oder der anderen Partei des Kaufvertrags.


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