Das gesamte Arbeitsrecht, insbesondere das Kündigungsschutzrecht, ist durch die ständigen Änderungen der politischen Vorgaben beeinflusst. Daher ist es für mich, als Fachanwalt für Arbeitsrecht, Voraussetzung einer erfolgreichen seriösen anwaltlichen Dienstleistung, neben bereits bestehenden fundierten Kenntnissen, die unbedingte Bereitschaft zu besitzen, mich regelmäßig fortzubilden und die obergerichtliche Rechtsprechung zu kennen. Nur so kann ich Ihnen helfen, Ihre Interessen konsequent und erfolgreich wahrzunehmen.

Meine Tätigkeit umfasst alle Bereiche des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, daher bin ich bei allen Fragen oder Streitigkeiten im Arbeitsrecht Ihr Ansprechpartner. Nutzen Sie meine Kompetenz, um bei Fragen im Falle einer Kündigung oder Fragen zum Lohn, zum Urlaub, zur Gestaltung von Arbeitsverträgen oder zu Fragen aus dem Tarifvertragsrecht die richtigen Antworten zu erhalten.