Verurteilung wegen Mordes nach illegalem Autorennen.

27.02.2017 – LG Berlin:

Verurteilung wegen Mordes nach illegalem Autorennen.

Aufsehenerregendes Urteil in Berlin. Die beiden Angeklagten, Hamdi H. und Marvin N., trafen sich mit ihren Fahrzeugen nachts gegen 24.00 Uhr zufällig an einer Ampel am Berliner Kurfürstendamm und starteten ein Wettrennen. Mit Geschwindigkeiten bis zu 170 km/h rasten beide durch die Nacht und überquerten mehrere rotzeigende Ampeln. Schließlich kollidierte Hamdi H. mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, Marvin N. rammte eine steinerne Hochbeeteinfassung und flog mit seinem Fahrzeug durch die Luft, wodurch seine Beifahrerin verletzt wurde.
Normalerweise kommen in solchen Fällen Tatbestände wie fahrlässige Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs in Betracht. Man hätte hier auch über einen Totschlag nachdenken können, doch Mord erschien fernliegend. Zum besseren Verständnis muss man wissen, dass jede vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen ein Totschlag ist, der durch bestimmte gesetzlich normierte Mordmerkmale zu einem Mord qualifiziert werden kann. Im vorliegenden Fall ging die Kammer zunächst davon aus, dass hier vorsätzlich gehandelt wurde, sonst wäre eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung erfolgt. Der Vorsatz wurde begründet, dass die Angeklagten gewusst hätten, was ihr Verhalten für eine Auswirkung auf andere Verkehrsteilnehmer haben könnte und sie hätten diese möglichen Folgen bewusst billigend in Kauf genommen, d.h. sie hätten sich mit dem Tod anderer Verkehrsteilnehmer abgefunden. Damit liege ein bedingter Tötungsvorsatz vor.
Als verwirklichtes Mordmerkmal sah die Kammer hier das Merkmal „gemeingefährlich“ an.
Die Angeklagten hätten ihre Autos, schwere und PS-starke Gefährte, nicht mehr unter Kontrolle gehabt und damit eine hohe Anzahl von anderen Verkehrsteilnehmern und Passanten auf dem auch nachts stark frequentierten Kurfürstendamm in Gefahr gebracht. Sie hätten es dem Zufall überlassen, ob und wie viele Menschen durch ihr Verhalten zu Schaden kommen. Die Verurteilung wegen Mordes bedeutet zwingend eine lebenslange Freiheitsstrafe. Darüber hinaus wurde beiden die Fahrerlaubnis lebenslang entzogen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig und wird aller Voraussicht nach vom BGH überprüft werden, dabei wird die Bejahung des Merkmals „gemeingefährlich“ revisionsrechtlich von Bedeutung sein. Gemeingefährlich ist ein Mittel, wenn es durch seine Anwendung im Einzelfall eine Gefahr für eine unbestimmte Anzahl anderer Personen mit sich bringt. Auch darauf muss sich der Vorsatz des Täters beziehen. Bei bereits geschehenen Verurteilungen wegen Mordes, wie z.B. bei einer Amokfahrt, lag aber kein Kontrollverlust wie im vorliegenden Fall vor, so dass eher davon auszugehen ist, dass das Urteil keinen Bestand haben wird.