Jeder Mandant, der einen Rechtsanwalt beauftragt, ist sich bewusst, dass dieses Kosten auslöst. Kein Mandant erwartet, dass ein Rechtsanwalt ohne Entgelt tätig wird — dies dürfte ein Rechtsanwalt allein schon aus standesrechtlichen Gesichtspunkten nicht.

Aber eines dürfen Sie auf jeden Fall erwarten: Dass Sie schon vor der Entscheidung, ob Sie mich beauftragen, über dadurch entstehende Gebühren und Kosten informiert werden. Daher versuche ich, das Kapitel Gebühren so transparent und verständlich wie möglich zu gestalten.

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Grundsätzlich rechne ich nach den Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Das RVG legt fest, dass sich die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren und die anfallenden Gerichtskosten nach dem sog. Streitwert richten. Lediglich in bestimmten Fällen, z.B., wenn meine Hilfe zeitintensiver gewünscht wird, kann es sowohl für den Mandanten als auch für mich Sinn machen, eine individuelle Vereinbarung abzuschließen. Eine solche kann nach Stunden oder pauschal gestaltet werden und hängt vom Einzelfall ab.

Prozesskostenhilfe

Manchmal ist ein Mandant aufgrund seines geringen Einkommens und Vermögens nicht in der Lage, die voraussichtlich entstehenden Anwaltsgebühren selbst zu tragen. Dann gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe vom Staat zu erhalten. Allerdings ist der Mandant verpflichtet, bereits bei Beauftragung des Rechtsanwaltes zu offenbaren, ob er Prozesskostenhilfe benötigt. Von mir wird dann geprüft, ob dem Mandanten Prozesskostenhilfe zusteht.

Rechtsschutzversicherung

Grundsätzlich ist der Mandant aus dem Vertrag mit dem Anwalt verpflichtet, das gesetzlich geregelte oder vereinbarte Honorar diesem zu zahlen. Für den Fall, dass der Mandant eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, übernehme ich die Korrespondenz und mitunter langwierige Auseinandersetzung mit der Versicherung für Sie.