Haftbefehl
Was sie über den Haftbefehl wissen müssen
Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Haftbefehl gegen einen Beschuldigten ergehen. Es muss sowohl ein dringender Tatverdacht als auch ein sogenannter Haftgrund bestehen; ferner muss die Anordnung der U-Haft verhältnismäßig sein.
Ein Haftbefehl wird nicht von der Staatsanwaltschaft erlassen, sondern lediglich bei dem sogenannten Haftrichter beantragt, da die Anordnung einer solchen einschneidenden Maßnahme nur einem mit allen Garantien persönlicher und sachlicher Unabhängigkeit ausgestatteten Richter vorbehalten ist.
Wie sie sich verhalten müssen
Wenn Sie von der Polizei mit einem Haftbefehl konfrontiert werden, so liegt gegen Sie aller Voraussicht nach der dringende Verdacht einer schweren Straftat vor. Das Wichtigste: Keine Äußerungen abgeben. Auch keine scheinbar rechtfertigenden Äußerungen. Sogenannte Spontanbehauptungen sind auch ohne vorherige rechtliche Belehrung verwertbar und können gegen den Beschuldigten später verwendet werden.