Das Strafrecht als öffentliches Recht ist für das Bestehen einer humanen Gesellschaft unerlässlich, da es Sanktionen für Verletzungen der für alle Bürger geltenden Regeln androht und dem Staat im Einzelfall die Möglichkeit einräumt, Eingriffe in die Rechte der Bürger vorzunehmen. Hier allerdings liegt auch schon die Crux des Strafrechts. Wo dem Staat Eingriffe in die Rechte der Bürger zugestanden werden, kann es jeden treffen, Beschuldigter eines staatlichen Ermittlungsverfahrens zu werden. In diesen Fällen ist eine anwaltliche Beratung von fundamentaler Bedeutung.

Nur der Rechtsanwalt kann Akteneinsicht beantragen, um auf diese Weise zu erfahren, welche Tatsachen den Beschuldigungen zu Grunde liegen. Erst nach Kenntnis des Akteninhalts kann der Rechtsanwalt in Absprache mit der Mandantschaft die richtige Verteidigungsstrategie festlegen. Hier ist oftmals ein sensibles Vorgehen gefragt, denn die Strafprozessordnung bietet vielfältige Möglichkeiten, ein Verfahren zu beenden, ohne dass es zu einer oftmals für die Betroffenen belastenden Hauptverhandlung kommen muss.

Im Rahmen des strafrechtlichen Mandates helfe ich Ihnen bei der Verteidigung im Ermittlungs- und im Hauptverfahren, insbesondere bei

  • Akteneinsicht
  • Anwesenheit bei Vernehmungen
  • Verteidigungsschrift
  • Verhandlung mit Staatsanwaltschaft und Gerichten
  • Haftbefehl
  • Haftbeschwerde
  • Haftprüfung
  • Pflichtverteidigung
  • Beweisanregungen
  • Beweisanträge
  • Einhegung von Rechtsmitteln wie Berufung und Revision

Auch kann es passieren, dass Sie Opfer einer Straftat werden. In solchen Fällen mache ich Ihre Rechte, z.B. Zahlung eines Schmerzensgeldes, im Wege der Nebenklage oder im Adhäsionsverfahren geltend.