Was sie über die Vorladung der Polizei wissen müssen

Im laufenden Ermittlungsverfahren wird die Staatsanwaltschaft versuchen, alles Mögliche zur Aufklärung zu veranlassen. Einem Beschuldigten muss die Staatsanwaltschaft rechtliches Gehör anbieten, daher kann es jeden treffen, vorgeladen zu werden.

Wie sie sich verhalten müssen

Sobald Sie eine „Einladung“ der Polizei erhalten, sind Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren. Aufgrund dieses Status stehen Ihnen nunmehr bestimmte Rechte zu.

Eines dieser Rechte besteht darin, die Aussage verweigern zu dürfen. Jeder Beschuldigte tut gut daran, einer Vorladung nicht zu folgen und unverzüglich einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Es gibt für den Beschuldigten keine Pflicht, der polizeilichen Vorladung zu folgen. Aus reiner Höflichkeit steht es frei, den Vernehmungstermin abzusagen und mitzuteilen, dass man sich anwaltlichen Beistandes bedienen wird. Alles Weitere wird sodann der Rechtsanwalt erledigen.

Ermittlungsbehörden sind nicht Ihre Freunde – nutzen Sie Ihr Aussageverweigerungsrecht, schweigen Sie und kontaktieren Sie mich sofort.