Was sie im Ermittlungsverfahren wissen müssen

Sobald eine Strafverfolgungsbehörde (Polizei oder Staatsanwaltschaft) aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte Kenntnis von einer möglichen Straftat erhält, ist sie gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt zu erforschen, sog. Legalitätsprinzip, und wird ein Ermittlungsverfahren einleiten. Im Rahmen eines solchen Verfahrens kann die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten, Zeugen und Sachverständige vernehmen, Durchsuchungen durchführen und sonst alles veranlassen, was zur Aufklärung erforderlich ist. Da die Staatsanwaltschaft naturgemäß nicht alles machen kann, bedient sie sich zur Durchführung der genannten Aufgaben verschiedener Werkzeuge, das wichtigste ist die Polizei, da diese aufgrund ihres großen personellen Bestandes und der technischen Möglichkeiten für die Ermittlungen unentbehrlich ist.

Wie sie sich verhalten müssen

Ihre Verhaltensweise in einem Ermittlungsverfahren ist davon abhängig, welchen Status Sie besitzen. Als Zeuge sind Sie verpflichtet, Angaben zu machen, es sei denn, Ihnen steht ein Zeugnisverweigerungsrecht zur Seite; z.B. wenn ein Angehöriger Beschuldigter ist.

Als Beschuldigter haben Sie immer das Recht, die Aussage zu verweigern und sollten dies auch beherzigen. Entscheidend aber ist, sich sofort anwaltlichen Beistandes zu bedienen, da nur der Verteidiger Akteneinsicht nehmen und die daraus resultierende richtige Strategie mit Ihnen erörtern und planen kann.

Ohne Akteneinsicht kennen Sie keine Details des Verfahrens – daher kontaktieren Sie mich umgehend, damit ich für Sie Akteneinsicht nehmen kann.