06.02.2013 – LG Hamburg: Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung bei Schönheitsoperation
Der Fall hatte erhebliches öffentliches Interesse hervorgerufen. Eine junge Frau verstarb im Rahmen einer Schönheitsoperation. Die wegen fahrlässiger Tötung angeklagte Anästhesistin hatte während der Operation nicht für eine ausreichende Beatmung der Patientin gesorgt, die aufgrund des Sauerstoffmangels gestorben war. Dabei passierten gleich zwei Fehler. Zum einen wurde die mangelhafte Sauerstoffzufuhr nicht bemerkt, da das akustische Alarmsignal des Überwachungsgerätes ausgeschaltet war: zum anderen hatte es die Angeklagte versäumt, die Vitalfunktionen zumindest durch Kontrolle der Überwachungsmonitore zu prüfen. Aufgrund dieser Versäumnisse wurde die Angeklagte wegen fahrlässiger Tötung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde aber zu Bewährung ausgesetzt. Die Strafe fiel derart milde aus, da die Angeklagte nicht vorbestraft war und den Tatvorwurf im Wesentlichen eingeräumt hat. Ferner zeigte die Angeklagte aufrichtige Reue und leidet derart an den Folgen der Tat, dass sie nicht mehr als Ärztin tätig ist und, nach Stellung eines Rentenantrages, auch nicht mehr sein wird.