Haftprüfung
Was sie über eine Haftprüfung wissen müssen
Mit der Haftprüfung steht dem Inhaftierten das Recht zu, die Prüfung der Haft durch den zuständigen Richter zu verlangen. Der Inhaftierte wird dann zu dem Termin vorgeführt, welcher nicht öffentlich ist. Gelingt eine Aufhebung des Haftbefehls oder zumindest eine Verschonung unter Auflagen, so wird der Inhaftierte unverzüglich entlassen.
Wie sie sich verhalten müssen
Auch hier gilt der allgemeine vor Gericht zu beachtende Grundsatz, dass man sich immer ruhig und vernünftig verhalten sollte. Jegliche emotionalen Ausbrüche, gleich welcher Art, schaden eher als dass sie helfen. Wichtig ist, dass der Inhaftierte dem Rechtsanwalt tatsächlich alle benötigten Informationen an die Hand gibt, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.