Was sie über Ihr Rechtsmittel: Berufung wissen müssen

Mit einem Rechtsmittel wird ein abgeschlossenes Verfahren durch eine höhere Instanz neu bewertet. Gegen Urteile der Amtsgerichte kommen sowohl die Berufung als auch die Revision in Betracht. Bei der Berufung findet eine vollständige Neuverhandlung der Sache statt, bei der Revision wird der Verfahrensablauf rechtlich überprüft.

 

Wie sie sich verhalten müssen

Grundsätzlich gilt, dass ein Urteil nicht das unweigerliche Ende bedeuten muss, da jedes Urteil zumindest in einer höheren Instanz angefochten werden kann. Die unbedingt zu beachtende Frist zur Einlegung des Rechtsmittels beträgt ab Urteilsverkündung eine Woche und ist bei dem Gericht einzulegen, dessen Urteil angefochten wird. Wird nur von Seiten der Verteidigung Rechtsmittel eingelegt, so gilt das Verschlechterungsverbot.

Auch bei einer erstinstanzlichen Verurteilung gilt: dies ist nicht in Stein gemeißelt, jedes Urteil ist überprüfbar.